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AGB


Abgrenzung Reiseveranstalter-/Reisevermittlertätigkeit Wir vermitteln im Auftrag der Hauseigentümer und sind kein Reiseveranstalter Abgrenzungsmaßstab ist § 651 a Abs. 2 BGB

MV Immobilien & Verwaltung als Vermittler: Eigentümer des Ferienobjektes ist nicht MV Immobilien & Verwaltung, sondern der Hauseigentümer. MV Immobilien & Verwaltung stellt Ihnen das Ferienobjekt im Auftrag des Hauseigentümers und auf Nutzen und Gefahr des Hauseigentümers zur Verfügung. Sollte eine Nutzung des gebuchten Ferienobjekts aus solchen Gründen unmöglich werden, auf die MV Immobilien & Verwaltung keinen Einfluss nehmen kann, so darf MV Immobilien & Verwaltung den Vertrag gegen Rückerstattung aller bereits gezahlten Gelder annullieren. Das betrifft Fälle, wo der Hauseigentümer z.B. in Insolvenz gerät oder in sonstiger Weise vertragsbrüchig geworden ist. Nach eigenem Ermessen kann MV Immobilien & Verwaltung Ihnen in diesem Fall jedoch stattdessen ein Alternativobjekt in der gleichen Gegend zum gleichen Preis zur Verfügung stellen.
1. Fälligkeit & Zahlung
1. a) Zahlungsweg

Die MV Immobilien & Verwaltung übernimmt im Auftrag und im Namen des Hauseigentümers das Inkasso des Entgelts für die vereinbarte Vermietungsleistung (Vertrag), sowie im Rücktrittsfall evtl. anfallende Rücktrittsgebühren.
1. b) Anzahlung

(1) Nach Zugang der Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von mind. 50% des Gesamtpreises fällig.
(2) Diese Zahlung muss innerhalb der gesetzten Frist nach Erhalt der Rechnung auf dem angegebenen Empfängerkonto eingegangen sein. (Rechnung = Mietvertrag)
1. c) Restzahlung

Die Restzahlung muss bis spätestens 6-8 Wochen vor Anreise auf dem Konto eingegangen sein. Nach Eingang der vollständigen Zahlung, erhalten Sie als Gast die Freigabe Ihrer Buchungsbestätigung für die gebuchte Ferienunterkunft.
1. d) Kurzfristige Buchung

Wenn die Buchung kürzer als 6 Wochen vor der Anreise erfolgt, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig.
1. e) Zahlungsverzug

Falls die Zahlung nicht innerhalb der jeweils gesetzten Zahlungsfrist eingeht, ist die MV Immobilien & Verwaltung berechtigt, den offenen Betrag im Namen des Leistungserbringers unter kurzer Fristsetzung anzumahnen und den Vertragsrücktritt anzudrohen und für den Fall des erfolglosen Fristablaufes im Namen des Leistungserbringers den Vertragsrücktritt zu erklären. In diesem Fall fallen für Sie als Kunden Rücktrittskosten wie unter Ziffer 2 dieser Regelungen aufgeführt an.
2. Rücktritt

Wenn der Kunde von dem Vertrag mit dem Leistungserbringer zurücktritt, so fallen die im Folgenden aufgeführten pauschalisierten Rücktrittskosten, bezogen auf den Gesamtübernachtungspreis, zzgl. der Buchungsgebühren an.

Es werden folgende Rücktrittskosten berechnet:

- bis einschließlich zum 61. Tag vor Beginn der Belegung mind. 20% des Gesamtpreises
- ab dem 60. bis 15. Tag vor Beginn der Belegung 50% des Gesamtpreises
- ab dem 14. bis zum Tag des Beginns der Belegung 100% des Gesamtpreises
Ihnen wird ausdrücklich empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um sich für den o.g. Fall eines Reiserücktritts abzusichern. Eine Reisrücktrittsversicherung finden Sie problemlos im Internet für geringes Entgelt.
3. Höhere Gewalt und/oder Außergewöhnliche Ereignisse oder Umstände
3. a)

Wenn MV Immobilien & Verwaltung und/oder der Hauseigentümer aufgrund von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen (einschließlich aber nicht begrenzt auf Naturkatstrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schließung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder – Rationierung, Verkehrsbedingungen, Unterbrechung des Währungshandels, Streiks, Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert sind oder wesentlich daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, dann sind sowohl MV Immobilien & Verwaltung als auch der Hauseigentümer berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Weder MV Immobilien & Verwaltung noch der Hauseigentümer haften in diesem Falle für die Nichterfüllung des Vertrages. Im Falle von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist MV Immobilien & Verwaltung zudem berechtigt, alle Beträge zu behalten, die an MV Immobilien & Verwaltung durch den Mieter bezahlt worden sind.
3. b)

Weder MV Immobilien & Verwaltung noch der Hauseigentümer haften für veränderte Umstände, welche nicht mit der Ferienimmobilie zusammenhängen. MV Immobilien & Verwaltung und der Hauseigentümer haften auch nicht für Schäden wegen entgangenem Urlaubs oder entgangener Ferienfreude aus Umständen infolge von aber nicht beschränkt auf Straßenarbeiten oder Bauarbeiten in der Nähe der Ferienimmobilie, Stromausfällen, Schließung von Geschäften einschließlich geänderter Öffnungszeiten, Veränderungen der Möglichkeiten des Schwimmens einschließlich von Schwimmverboten, Verlust von Fischerei- und Angelerlaubnissen und geänderten Wetterbedingungen einschließlich aber nicht beschränkt auf Überflutungen, Waldbrände und Dürre.
3. c)

Weder MV Immobilien & Verwaltung noch der Hauseigentümer haften für Fälle von Insektenbefall in der Ferienimmobilie oder auf dem Grundstück, auch nicht für Fälle des Diebstahls oder der Beschädigung oder ähnlichen Ereignissen im Hinblick auf das Eigentum des Mieters.
4. weitere Bestimmungen
4. a)

Auf diese Buchungsbedingungen findet das Widerrufsrecht nach Maßgabe des Gesetzes keine Anwendung.
4. b)

Wenn der Mieter einen gesonderten schriftlichen Vertrag mit MV Immobilien & Verwaltung abschließt, der in einem oder mehreren Punkten von den normalen Mietbedingungen abweicht, bleiben die übrigen Bedingungen der normalen Mietbedingungen von MV Immobilien & Verwaltung davon unberührt.
4. c)

Die Ferienobjekte werden nach Maßgabe der Buchungsfolge zur Verfügung gestellt.
4. d)

MV Immobilien & Verwaltung ist nicht verantwortlich und kann nicht verantwortlich gemacht werden für Druckfehler, Übertragungsfehler, offensichtliche Irrtümer sowie offensichtliche Rechenfehler, insbesondere bei der Preisauszeichnung.
4. e)

MV Immobilien & Verwaltung erstellt die Hausbeschreibungen mit größtmöglicher Sorgfalt. Da es sich aber stets um private Ferienobjekte handelt, können sich in der Wirklichkeit Änderungen einschleichen, die von der Hausbeschreibung abweichen. Hierfür kann MV Immobilien & Verwaltung keine Verantwortung übernehmen.
4. f)

MV Immobilien & Verwaltung´s Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Buchungen mit Anreise im Zeitraum 10.01.2020 bis 09.01.2021.
4. g)

Die Buchung eines Ferienobjekts mit Anreise im Zeitraum ab 10.01.2021 wird auf der Grundlage von Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewickelt, die erst im Januar 2021 vorliegen werden. Bis diese vorliegen, gelten weiterhin die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus 2020.
4. h)

Sie bestätigen uns hiermit im Übrigen, dass Sie die „Wichtigen Hinweise“ bei Ihren Reiseunterlagen oder auf unserer Webseite gelesen haben, welche ebenso zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören – und damit bei Buchung ebenfalls Vertragsgrundlage werden.
5. Mündliche Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden jeglicher Art sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

MV Immobilien & Verwaltung GmbH & CO.KG
Abt. Ferienvermietung
Frankendamm 69

18439 Stralsund
Tel.: 0180 2 684 666
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Registergericht: Amtsgericht Hansestadt Stralsund
Registernummer: HRA 2644

p.H.G.

PlaceToBe Immobiliengesellschaft mbH
Registergericht: Amtsgericht Hansestadt Rostock
Registernummer: HRB 14308
Geschäftsführer: Mandy Hillen

Kontakt

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Büro Stralsund
Frankendamm 69
18439 Hansestadt Stralsund

Büro Rostock
Kassebohmer Weg 14b
18055 Hansestadt Rostock

Telefon: 01802 · 684 666
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