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Hausverwaltung

SE- & WEG-Verwaltung

Einzelne Eigentumswohnungen und Gewerbeeinheiten

Bei der Sondereigentumsverwaltung wird das Sondereigentum beziehungsweise das Teileigentum einer WEG verwaltet. Kurz gesagt, es handelt sich hier um einzelne Eigentumswohnungen oder andere Einheiten einer WEG. In der Regel werden nur vermietete Eigentumswohnungen durch eine Immobilienverwaltung verwaltet.

WEG-Verwaltung

Eigentümergemeinschaften

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft liegt vor, wenn bei einem nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeteilten Mehrfamilienhaus mindestens zwei Personen jeweils das Eigentum an mindestens einer abgeschlossenen Wohnung halten. Bei der Wohnungseigentum Verwaltung wird durch den Verwalter das Gemeinschaftseigentum verwaltet, an denen die jeweiligen Eigentümer kein alleiniges Eigentum erlangen können und folglich nur einen Anteil halten.

Kontakt

MV Immobilien & Verwaltung
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Rechtliches

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