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Energieaußweis erstellen - EnEV 2014, § 16

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Energieausweis – Pflicht zur Vorlage bei Kauf oder Vermietung

Möchte man ein Gebäude nach Inkrafttreten der EnEV-Regelung vermieten oder verkaufen, so muss dem Interessenten ein Energieausweis vorgelegt und beim Vertragsabschluss übergeben werden. Neben den bisherigen Exemplaren wird dieses Jahr ebenfalls eine neue Variante eingeführt, die neben der bekannten Grün-bis-Rot-Skala für die Energiekennwerte, zusätzlich neue Effizienzklassen beinhaltet. Wie bei Kühlschränken oder Wäschetrocknern reicht die Skala hier von A+ (geringer Energieverbrauch) bis H (hoher Verbrauch).

Ausstellen dürfen den Energieausweis eine ganze Reihe von Personen, die gewisse Qualifikationen (durch die EnEV 2014 vorgegeben) besitzen müssen. Der einfachste Weg zum Energieausweis ist immer der Weg zum Energieberater Ihres Vertrauens.

Gerne übernehmen wir den Service, der Ausstellung des richtigen Energieausweises für Sie und beraten Sie umfassend in unserem Haus.

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